Die Entwurfsregeln sehen persönliche Obergrenzen von fünf Pflanzen und 750 Gramm Cannabis je erwachsener Person an einem privaten Ort vor.
Südafrikas Entwurfsvorschriften für Cannabis sehen persönliche Obergrenzen von 750 Gramm und fünf Pflanzen je erwachsener Person vor, lassen traditionelle Khoi- und San-Anbauer jedoch ohne anerkannte rechtliche Kategorie. Wie Seedtivas Bericht zur ungelösten Lücke im Gesetz festhält, befasst sich der Entwurf mit privatem Besitz und dem Anbau zu Hause, verweist Fragen zu kommerziellem Anbau und zu traditionellen Anbauern jedoch an andere Ministerien.
Der Entwurf setzt persönliche Obergrenzen, aber keinen Rahmen für Anbauer
Das Gesetz über Cannabis für private Zwecke wurde am 28. Mai 2024 vom Präsidenten Südafrikas unterzeichnet, doch die Unterzeichnung des Gesetzes brachte nicht sofort einen vollständigen Satz an Durchführungsvorschriften hervor. Der Quellenbericht erklärt, dass das Gesetz weiterhin ergänzende Vorschriften benötigte, sodass Erwachsenen allgemein nicht vollständig klar war, was der neue Rahmen für den privaten Gebrauch erlaubte.
Das Justiz- und Verfassungsentwicklungsministerium veröffentlichte am 2. Februar 2026 Entwurfsvorschriften. Die Frist für öffentliche Stellungnahmen endete am 5. März. Erstmals enthielt der Entwurf konkrete Zahlen für privaten Besitz und den Anbau zu Hause: bis zu 750 Gramm Cannabis und fünf Pflanzen je erwachsener Person, sofern sie an einem privaten Ort angebaut und dort aufbewahrt werden.
Diese Obergrenzen sind wichtig, beschreiben aber nur einen Teil des politischen Gesamtbilds. Der Quellenbericht sagt, der Entwurf sei auf den privaten Gebrauch durch Erwachsene und den Anbau zu Hause ausgerichtet, während die schwierigeren Fragen des kommerziellen Anbaus, Handels und traditionellen Anbaus außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes blieben.
Ein sechsjähriger Weg vom Gerichtsurteil zu den Entwurfsvorschriften
Die ungeklärten Randbereiche des Gesetzes hängen mit seiner Entstehung zusammen. Dem Quellenbericht zufolge verpflichtete das Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 das Parlament, die Kriminalisierung des privaten Cannabisgebrauchs durch Erwachsene und des Anbaus zu Hause zu regeln. Das Parlament verpasste die ursprüngliche Frist, erhielt Verlängerungen und verabschiedete das Gesetz schließlich sechs Jahre nach dem Urteil. Die von Seedtiva berichtete Abfolge lautet:
Diese Geschichte trägt dazu bei zu erklären, warum der Bereich des privaten Gebrauchs weiter vorangekommen ist als die kommerziellen und kulturellen Fragen. Das Gesetz wurde unter dem Druck der Justiz entwickelt, um ein konkretes verfassungsrechtliches Problem zu lösen, und nicht als einheitlicher, umfassender Rahmen für jeden Aspekt des Cannabis-Anbaus, des Handels und des traditionellen Wissens.
Kommerzieller Anbau und traditionelle Anerkennung bleiben außerhalb des Gesetzes
Die Position des Justizministeriums lautet laut Seedtiva, dass kommerzieller Anbau, Kauf, Verkauf und die Anerkennung traditioneller Anbauer außerhalb des Gesetzes über Cannabis für private Zwecke liegen. Diese Angelegenheiten werden stattdessen an die Ministerien für Handel, Landwirtschaft und Gesundheit verwiesen, die jeweils eigene Prioritäten, Gesetzgebungsinstrumente und Zeitpläne haben. Die Aufteilung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
| Thema | Position im Entwurf | Vom Quellenbericht benannter nächster Schritt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Privater Besitz | Durch eine konkrete vorgeschlagene Obergrenze abgedeckt | Bis zu 750 Gramm je erwachsener Person an einem privaten Ort | Südafrikas Cannabisgesetz lässt Khoi- und San-Anbauer weiterhin außen vor |
| Anbau zu Hause | Durch eine konkrete vorgeschlagene Obergrenze abgedeckt | Bis zu fünf Pflanzen je erwachsener Person an einem privaten Ort | Südafrikas Cannabisgesetz lässt Khoi- und San-Anbauer weiterhin außen vor |
| Kommerzieller Anbau | Außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes | Soll über die Verfahren anderer Ministerien geregelt werden; ein Datum wird nicht genannt | Südafrikas Cannabisgesetz lässt Khoi- und San-Anbauer weiterhin außen vor |
| Traditionelle Anbauer | Keine anerkannte Kategorie im Entwurf | Die Anerkennung bleibt anderen Ministerien überlassen; ein Zeitplan ist nicht beigefügt | Südafrikas Cannabisgesetz lässt Khoi- und San-Anbauer weiterhin außen vor |
Dies führt zu einem deutlichen Ungleichgewicht in dem vom Quellenbericht beschriebenen Rahmen. Einem einzelnen Erwachsenen mit privatem Garten werden vorgeschlagene numerische Obergrenzen zugewiesen, während eine Gemeinschaft, die Anerkennung für langjährigen Anbau, Heilung oder Pflanzenwissen anstrebt, keine entsprechende rechtliche Kategorie erhält. Auch der kommerzielle Bereich muss auf ein gesondertes Verfahren warten, statt durch die Vorschriften für den privaten Gebrauch geregelt zu werden.
Die Geschichte von Khoi und San reicht vor das moderne Cannabisrecht zurück
Der Quellenbericht ordnet die Frage der Anerkennung in eine deutlich längere Geschichte ein. Der Cannabis-Anbau und Handelsrouten durch das südliche Afrika reichen Jahrhunderte zurück; die Pflanze gelangte über den ostafrikanischen und den Handel im Indischen Ozean in die Region, lange bevor die europäische Kolonialisierung die Landnutzung und das Recht am Kap neu gestaltete. Cannabis ist vor Ort als Dagga bekannt.
Eine Geschichte, die modernen Gesetzen vorausgeht

Khoi- und San-Gemeinschaften werden im Bericht als einige der frühesten dokumentierten Nutzer der Pflanze auf dem Subkontinent genannt. Der Quelle zufolge wurde Cannabis in das tägliche und zeremonielle Leben integriert, bevor es eine moderne Gesetzgebung gab. Diese Geschichte führt nach dem beschriebenen Entwurf jedoch nicht zu einer Anerkennung als Anbauer, Heiler oder Träger von Wissen.
Ein Rahmen für den privaten Gebrauch wird ausgeweitet, während die Anerkennung traditioneller Anbauer weiter aufgeschoben bleibt.
Die in Seedtivas Bericht beschriebene Lücke
Bei der Frage geht es daher nicht nur darum, ob ein Erwachsener Pflanzen an einem privaten Ort aufbewahren darf. Es geht auch darum, ob die Menschen mit der tiefsten historischen Beziehung zur Pflanze in die darauf folgende politische Architektur einbezogen werden. Die bereitgestellte Quelle berichtet für diese Rolle keine anerkannte Kategorie in den Entwurfsvorschriften.
Für die Anerkennungsfrage gibt es keinen Zeitplan
Die Frist für öffentliche Stellungnahmen ist abgelaufen, doch das für diesen Artikel bereitgestellte Quellenmaterial sagt nicht, dass die Entwurfsvorschriften endgültig verabschiedet wurden. Es nennt auch kein Datum für die gesonderte Arbeit zu kommerziellem Anbau, Kauf und Verkauf oder zur Anerkennung traditioneller Anbauer. Dieses Fehlen ist wichtig, weil sich die Regeln für den privaten Gebrauch und die umfassenderen politischen Fragen nach unterschiedlichen Zeitplänen entwickeln.
Was weiterhin unklar ist

Nach den verfügbaren Fakten gehören zu den offenen Fragen:
- Wann oder in welchem endgültigen Verfahren der kommerzielle Anbau geregelt wird.
- Wie Kauf und Verkauf außerhalb des Rahmens für den privaten Gebrauch behandelt werden.
- Ob traditionelle Khoi- und San-Anbauer eine anerkannte rechtliche Kategorie erhalten.
- Ob traditionelle Heiler und Träger von Pflanzenwissen in einem späteren Rahmen anerkannt werden.
- Wann die gesonderte Arbeit der Ministerien Regeln hervorbringen wird, auf die sich Gemeinschaften und Anbauer verlassen können.
Die Quelle behauptet nicht, dass diese Fragen an anderer Stelle geklärt worden sind. Sie sagt, dass sie an andere Ministerien übergeben wurden, ohne ein dazugehöriges Datum. Aus den bereitgestellten Fakten lässt sich daher nicht sagen, wann die Lücke geschlossen wird oder welche Form eine spätere Anerkennung annehmen könnte.
Was die Lücke für Leser in Südafrika bedeutet
Für Leser des Verzeichnisses für soziale Clubs in Südafrika ist die Unterscheidung zwischen privatem Gebrauch, kommerzieller Tätigkeit und traditionellem Anbau wichtig. Bei den in diesem Verzeichnis aufgeführten Orten handelt es sich um private Clubs, nicht um öffentliche Geschäfte oder Abgabestellen; sie stehen auch nicht für Laufkundschaft offen. Der Zugang ist eine private Angelegenheit, über die jeder Club selbst entscheidet. Nichts in der bereitgestellten Quelle besagt, dass die Entwurfsvorschriften ein Recht begründen, einen Club zu betreten, über einen Club Zugang zu erhalten oder einen privaten Ort als öffentliche Verkaufsstelle zu behandeln.
Auch der Aufenthalt in einer bestimmten südafrikanischen Stadt oder Region verschafft keinen Zugang zu einem privaten Club. Besucher sollten die persönlichen Obergrenzen des Entwurfs weder als Regel für den Zugang von Touristen noch als Beleg für einen kommerziellen Vertriebsweg verstehen. Die Quelle befasst sich mit den vorgeschlagenen Grenzen für Erwachsene an privaten Orten und lässt kommerzielle Fragen ausdrücklich außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes.
Fragen, die der Entwurf nicht beantwortet
Offene Cannabis-Fragen in Südafrika
Welche persönlichen Obergrenzen schlagen die Entwurfsvorschriften vor?
Die Quelle berichtet von einer vorgeschlagenen Obergrenze von bis zu 750 Gramm Cannabis und fünf Pflanzen je erwachsener Person, die an einem privaten Ort angebaut und dort aufbewahrt werden.
Erkennt der Entwurf traditionelle Khoi- und San-Anbauer an?
In der Darstellung der Quelle zum Entwurf wird keine anerkannte rechtliche Kategorie für Khoi- und San-Anbauer, Heiler oder Träger von Wissen genannt.
Regelt das Gesetz für den privaten Gebrauch den kommerziellen Anbau sowie Kauf und Verkauf abschließend?
Nein. Die Quelle sagt, dass kommerzieller Anbau, Kauf und Verkauf außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes liegen und den Ministerien für Handel, Landwirtschaft und Gesundheit überlassen wurden.
Macht der Entwurf private Cannabis-Clubs öffentlich oder für Besucher zugänglich?
Das wird durch die bereitgestellte Quelle nicht belegt. Die im Verzeichnis aufgeführten Clubs bleiben private Orte und sind keine öffentlichen Geschäfte oder Abgabestellen; jeder Club entscheidet selbst über den Zugang.
Das Ergebnis ist ein Rahmen mit einer klar bestimmten Komponente für den privaten Gebrauch und einem undefinierten weiteren Weg. Für Khoi- und San-Anbauer ist die vom Quellenbericht beschriebene historische Dokumentation eindeutig, doch die politische Antwort bleibt unvollständig. Solange die noch zuständigen Ministerien ihre eigenen Verfahren nicht darlegen, bleibt die Frage der Anerkennung offen.
Südafrikas Rahmen für den privaten Gebrauch enthält nun vorgeschlagene Zahlen für einzelne Erwachsene, bietet aber weiterhin keine berichtete Antwort für die Gemeinschaften, deren Beziehung zu Dagga älter ist als das moderne Recht. Für Khoi- und San-Anbauer bleibt die zentrale Frage die Anerkennung, und der Zeitplan dafür ist weiterhin unklar.
Quellen
- South Africa, Zimbabwe strengthen bilateral ties (sanews.gov.za)
- SIU to probe Theewaterskloof Local Municipality (sanews.gov.za)
- News24 | Saturday’s weather: Light rain in Western Cape and Eastern Cape, but warm in most parts (news24.com)
- News24 | Siblings lose to their father after bitter court battle over family home (news24.com)
- PARK INVASION: Fever trees felled, fencing destroyed near iSimangaliso — 52 people arrested (dailymaverick.co.za)
- MADLANGA COMMISSION: Fadiel Adams’ explosive admission on the mystery Idac affidavit, implicating Andrea Johnson (dailymaverick.co.za)
- South Africa's Cannabis Law Still Leaves Khoi and San Growers Out (seedtiva.com)
- Sekhukhune Farmers Establish Hemp and Cannabis Forum to Drive Industry Growth and Job Creation (farmersmag.co.za)
- CHARL BOTHA | When cannabis regulatory uncertainty becomes a criminal opportunity (businessday.co.za)
- The grey zone just got expensive: How SAHPRA's crackdown is reshaping South Africa's cannabis market (southafricatoday.net)






